Verjährung (Schweiz)

Als Verjährung bezeichnet man im Schweizer Recht die Zeit, nach der eine Forderung nicht mehr durchgesetzt oder eine Straftat nicht mehr verfolgt werden kann. Es gibt zivil- und strafrechtliche Verjährungsfristen.

Die zivilrechtliche Verjährung ist hauptsächlich im Obligationenrecht geregelt, jene der strafrechtlichen Verjährung im Strafgesetzbuch.