Verkehrskontrolle

Eine Verkehrskontrolle ist das hoheitliche Anhalten und Kontrollieren eines Verkehrsteilnehmers im öffentlichen Verkehrsraum durch Polizeivollzugsbeamte. Im Wesentlichen ist damit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Dokumente sowie des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs gemeint. Weiterhin umfasst sie das Anhalten zu Zwecken der Verkehrserhebung und im Allgemeinen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr. Rechtlich wird zwischen verdachtsunabhängigen (auch allgemeine Verkehrskontrolle, Routinekontrolle oder Fahrzeugkontrolle genannt) und anlassbezogenen Kontrollen unterschieden. Übergeordnetes Ziel ist in den meisten Fällen die Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Sicherheit im Straßenverkehr).

Neben der Verkehrskontrolle durch die Polizei können Kontrollen im Straßenverkehr auch durch andere Behörden, wie beispielsweise den Zoll (siehe Zollkontrolle), durchgeführt werden. Diese können sich in der Art und dem Umfang jedoch grundlegend unterscheiden.

  1. Verkehrsrecht. Abgerufen am 19. Januar 2024.