Verkehrsleiter

Der Begriff des Verkehrsleiters wird hauptsächlich im Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verwendet. Er wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt, die am 4. Dezember 2011 in Kraft trat. Seit diesem Tag benötigen alle Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, einen Verkehrsleiter.

  1. Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, abgerufen am 5. Dezember 2016