Verkehrsordnungswidrigkeit

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist ein Verkehrsverstoß, der im Unterschied zu einer Verkehrsstraftat nur mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Diese Unterscheidung gibt es für die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 1969 mit Inkrafttreten des „Ordnungswidrigkeitengesetzes“.

  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Dezember 1969 Seite 10 als Teil der Chronik des Jahres 1969 eingesehen über den Benutzerzugang der Bayerischen Staatsbibliothek