Verletztengeld

Das Verletztengeld nach §§ 45 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten.

In Österreich besteht bei Arbeitsunfähigkeit auch in infolge eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Krankengeld der Krankenversicherung nach §§ 138 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Der Anspruch ruht, solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet.