Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
Die Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans ist nach deutschem Recht gemäß § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit.
Die Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans ist nach deutschem Recht gemäß § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit.