Verlustausgleich

Als Verlustausgleich wird in der deutschen Einkommensteuer die Saldierung negativer Einkünfte (Verluste) aus einer oder mehreren Einkunftsquellen mit positiven Einkünften (Gewinne oder Überschüsse) aus anderen Einkunftsquellen gemäß § 2 Abs. 3 EStG bezeichnet. Dabei mindern negative Einkünfte die Bemessungsgrundlage. Es werden zunächst negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven Einkünften derselben Einkunftsart ausgeglichen (horizontaler Verlustausgleich). Folgend werden positive und negative Einkünfte unterschiedlicher Einkunftsarten ausgeglichen (vertikaler Verlustausgleich).

  1. Klaus Lindberg: Verlustausgleich und Verlustabzug. Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition Online, Mai 2022, Rz. 1 ff.
  2. Heinrich Weber-Grellet: § 2. In: Heinrich Weber-Grellet (Hrsg.): Einkommensteuergesetz. 43., völlig überarbeitete Auflage. C.H.Beck, München 2024, ISBN 978-3-406-81188-3, Rz. 58 f.