Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft des Schuldners ist im Rahmen einer vom Gläubiger gegen den Schuldner durchgeführten Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis der dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um in diese erfolgreich vollstrecken zu können. Bis 1970 wurde hierzu der Offenbarungseid geleistet. Seither ist eine Versicherung an Eides statt an die Stelle dieser Bezeichnung getreten.