Vermögenssorge

Vermögenssorge bezeichnet die tatsächliche und rechtliche Verwaltung des Vermögens einer Person durch eine mit dieser Aufgabe betrauten Person. Die Vermögenssorge ist Bestandteil der elterlichen Sorge über das Vermögen des Kindes, des Aufgabenbereich des Vormunds hinsichtlich des Vermögens des Mündel und des gerichtlich-bestellten Betreuers über den Betreuten, wenn der Betreuungsauftrag den Bereich der Vermögenssorge umfasst.