Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
Die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein, RheinSchPersV) wird von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt erlassen. Sie regelt die Besatzungsvorschriften für Schiffe, die den Rhein befahren, auf internationaler Basis.
- ↑ Rheinschiffspersonalverordnung bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR). Abgerufen am 15. August 2025.