Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein, RheinSchPersV) wird von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt erlassen. Sie regelt die Besatzungsvorschriften für Schiffe, die den Rhein befahren, auf internationaler Basis.

  1. Rheinschiffspersonalverordnung bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR). Abgerufen am 15. August 2025.