Verordnung über die Wiederherstellung der Natur


Verordnung (EU) 2024/1991

Titel: Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Inkrafttreten: 18. August 2024
Anzuwenden ab: 18. August 2024
Fundstelle: ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (meist kurz Wiederherstellungsverordnung (W-VO oder WHVO), auch Gesetz zur Wiederherstellung der Natur oder Renaturierungsgesetz, englisch Nature Restoration Law) ist eine Verordnung der Europäischen Union, deren Kernpunkt die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung in einen „guten ökologischen Zustand“ zurückzuführen; sie ist ein Kernelement des Europäischen „Green Deal“ und der EU-Biodiversitätsstrategie und macht die darin gesetzten Ziele zur „Wiederherstellung der Natur“ verbindlich.

  1. Was ist eigentlich das EU Nature Restoration Law? NABU, abgerufen am 13. Juli 2023.