Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use)
Verordnung (EG) 2021/821 | |
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| Text von Bedeutung für den EWR | |
| Titel: | Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Dual-Use-Verordnung |
| Geltungsbereich: | EWR |
| Rechtsmaterie: | Handelsrecht |
| Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 133 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Anzuwenden ab: | 9. September 2021 |
| Fundstelle: | ABl. L 206 vom 11. Juni 2021, S. 1–461 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 ist eine Gemeinschaftsregelung der Europäischen Gemeinschaft zu Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr von Gütern und Technologien, die einen doppelten Verwendungszweck (englisch Dual-Use) sowohl im militärischen wie im zivilen Bereich besitzen.
Sie legt Vorschriften für die gesamte Europäische Union (EU) zur Einfuhrkontrolle, Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck fest. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual Use) aufgehoben, da diese Verordnung mehrfach und erheblich geändert wurde. Für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, gelten jedoch weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.
Die Verordnung wurde am 11. November 2021 in einigen Punkten berichtigt.
Wie bei EU-Richtlinien und EU-Verordnungen üblich, werden die einzuhaltenden Maßnahmen in Anhängen spezifiziert. Die Dual-Use-Verordnung hat zwar nur 32 Artikel, ist aber mit über 400 Seiten (PDF) in den Anhängen, bezüglich der Werkstoffe, Dienstleistungen und Technologien, sehr komplex.
- ↑ Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) (Amtsblatt der Europäischen Union L 206 vom 11. Juni 2021). Band 398, 11. November 2021 (europa.eu [abgerufen am 24. April 2025]).
- ↑ Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2021/821 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. (PDF) In: EUR-Lex. Europäisches Parlament und Rat, 20. Mai 2021, abgerufen am 24. April 2025 (Anlagen ab Seite 25 von 461 Seiten).