Verpackungsgruppe

Der Begriff Verpackungsgruppe (VG oder VPG) bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).

  1. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – ADR 2011; Kapitel 1.2; Begriffsbestimmungen und Masseinheiten.