Verpartnerung
Verpartnerung war in Deutschland vor Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2017 der Begriff für den Vorgang des Eingehens einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, der im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wurde.
Verpartnerung als Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft war eine Form der Trauung (Heirat), so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe.
Für die Verpartnerung waren wie bei der Eheschließung zwischen Mann und Frau die Standesämter zuständig (§ 1 LPartG). In Bayern bestand zudem auch die Möglichkeit, die Verpartnerung notariell durchzuführen.
Gemäß der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung wurde für eine Verpartnerung in der Regel der Gebührensatz einer Eheschließung erhoben. In einigen Gemeinden, insbesondere im Freistaat Sachsen, wurde zum Teil der 2,5-fache Satz erhoben.
In Deutschland lebten im Jahr 2013 rund 35.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. 57 Prozent der eingetragenen Partnerschaften wurden von Männern geführt.
- ↑ Beispielsweise im Duden-Deutsches Universalwörterbuch unter „verpartnern“.
- ↑ Z. B. im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. September 2004, Aktenzeichen 6 K 631/04: „Die Unterscheidung zwischen verheirateten und verpartnerten Beamten entspricht der Wertentscheidung des Grundgesetzes.“
- ↑ Dieser Sprachgebrauch findet sich etwa bei der Stadt Köln oder den Statistischen Ämtern (PDF; 144 KB) des Bundes und der Länder.
- ↑ beim LSVD, bei Zwischenraum ( vom 27. September 2007 im Internet Archive) oder bei „positive Gefühle“.
- ↑ Erste ( vom 28. September 2007 im Internet Archive) Verpartnerung in Bayern fand im Standesamt statt.
- ↑ Respekt! 02/2007 Seite 21, Cindy Ballaschk – Diskriminierung in sächsischen Ämtern
- ↑ https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_012_p002.html