Reformatio in peius
Reformatio in Peius (orthographisch auch Kleinschreibung zulässig; aus lat. reformatio „Veränderung“ und peius „das Schlechtere“; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass
- der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde im Vorverfahren durch eine selbständige zusätzliche Beschwer belastender als der ursprüngliche Verwaltungsakt gestaltet wird oder
- die Entscheidung eines Gerichts in der Berufung oder Revision belastender als die angegriffene Entscheidung wird.
Die gesetzliche Untersagung einer solchen Schlechterstellung wird als Verschlechterungsverbot bezeichnet.