Verschleppung
Im deutschen Strafrecht ist die Verschleppung ein Verbrechen und steht samt Versuch bzw. Vorbereitung dazu nach § 234a StGB unter Strafe.
Im deutschen Strafrecht ist die Verschleppung ein Verbrechen und steht samt Versuch bzw. Vorbereitung dazu nach § 234a StGB unter Strafe.