Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung bedeutet im deutschsprachigen Recht die gesetzliche Verantwortlichkeit für die rechtswidrige und darüber hinaus schuldhafte Verletzung von Rechtgütern oder Rechten Dritter. Entsprechende Haftungsvorschriften verlangen neben der Rechtswidrigkeit der Verletzung eines Rechtsguts beziehungsweise einer Verhaltenspflicht, dass die handelnde Person ein Verschulden beziehungsweise Vertretenmüssen trifft. Das Gegenstück zur Verschuldenshaftung stellt die verschuldensunabhängige Haftung (insbesondere Gefährdungshaftung) dar.