Versetzung (Dienstrecht)
Versetzung ist beamtenrechtlich die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes im abstrakt-funktionalen Sinn bei einer anderen Dienststelle beim selben oder einem anderen Dienstherrn. Im Dienstrecht der Soldaten ist die Versetzung der Befehl zur nicht nur vorübergehenden Dienstleistung in einer anderen Dienststelle (militärische Dienststellen von der Einheitsebene an aufwärts sowie zivile Dienststellen) oder an einem anderen Dienstort.
- ↑ Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten. In: ZDv 14/5. B 171.