Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Der Versuch der Anstiftung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 159 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten.
Der Versuch der Anstiftung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 159 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten.