Versunkene Kosten
Versunkene Kosten (oft auch als irreversible Kosten oder versenkte Kosten bezeichnet; englisch sunk cost) sind in der Betriebswirtschaftslehre Kosten, die ein Wirtschaftssubjekt aufgewendet hat und durch künftige Entscheidungen nicht zurückgewinnen kann. Versunkene Kosten dürfen rationalerweise für zukünftige Entscheidungen nicht berücksichtigt werden.
Als Wirtschaftssubjekte, bei denen versunkene Kosten entstehen können, gelten Unternehmen, Privathaushalte und der Staat mit seinen Untergliederungen. Versunkene Kosten nennt man die Kosten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Dies sind zum Beispiel Ausgaben, die bei einem Marktaustritt eines Unternehmens nicht wieder rückgängig oder „liquide“ gemacht werden können. Weiterhin kann es sich um Kosten des Markteintritts und Marktaustritts, Anschaffungskosten/Baukosten für Fehlinvestitionen und Investitionsruinen, Forschungs- und Entwicklungskosten von nicht auf den Markt gebrachten Produkten oder Kosten für zu viel gedruckte Prospekte/Flyer handeln.
- ↑ Sunk Costs einfach erklärt. Abgerufen am 15. November 2022.
- ↑ Robert S. Pindyck/Daniel L. Rubinfeld, Mikroökonomie, 2009, S. 300
- ↑ Jürgen Kühling/Tobias Schall/Michael Biendl, Telekommunikationsrecht, 2. Auflage, 2014, Rn. 91