Vertrag von Weingarten
Der Vertrag von Weingarten, auch Weingartener Vertrag genannt, wurde während des Deutschen Bauernkrieges am 17. April 1525 in Weingarten (Oberschwaben) geschlossen und am 22. April formal besiegelt. Vertragspartner waren der Heerführer des Schwäbischen Bundes, Georg III. Truchsess von Waldburg (später „Bauernjörg“ genannt), und die Hauptleute der aufständischen Bauern des Seehaufens aus den Gebieten am nördlichen Bodenseeufer. Er beendete die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Heeren ohne größere Gefechte und legte zugleich die Rückkehr zur alten Ordnung fest.
- ↑ Jos. Edmund Jörg: Deutschland in der Revolutionsperiode von 1522 bis 1526. Freiburg im Breisgau 1851
- ↑ Johannes Gießler: Der Bauernkrieg in Oberschwaben im Spiegel der Weißenauer Chronik, Quellen für den Unterricht Nr. 53; in Archivnachrichten Nr. 5/2017, S. 1–7, https://www.landesarchiv-bw.de/media/full/61864