Vertragsspieler
Der Vertragsspieler war im deutschen Fußball der Oberligazeit bis 1963 ein Spieler, der sich vertraglich für eine oder mehrere Saisons an einen Verein band und dafür eine finanzielle Vergütung (offiziell „Entschädigung“) erhielt, jedoch ausdrücklich nicht als Berufsspieler galt. Vielmehr war die Entschädigung, bestehend aus Grundvergütung und Prämien, auf anfangs maximal 320 DM im Monat begrenzt und der Spieler musste eine Berufstätigkeit oder Ausbildung nachweisen.
- ↑ zuzüglich Reisekosten und Verpflegung; ferner waren erlaubt: Unterstützung in besonderen Notfällen sowie Sonderprämien für den Gewinn einer Meisterschaft, vgl. Vertragsspielerstatut des DFB vom 9. Juli 1949, §§ 3 und 4
- ↑ Vertragsspielerstatut des DFB vom 9. Juli 1949, § 2. – Hannover 96 zahlte dem Studenten Hans Krämer in der Saison 1950/51 monatlich 120 Mark plus Essen und Krankenversicherung. Die maximale Grundvergütung von 320 Mark erhielten nur Erich Loth und Ludwig Pöhler. Letzterer kam als Auswärtiger inklusive Fahrtkostenerstattung auf 455 DM; vgl. Peiffer/Pilz, S. 137