Vertrauensperson (Gewerkschaft)

Eine Vertrauensperson der Gewerkschaft ist eine ehrenamtlich tätige Person im Betrieb, die von den Gewerkschaftsmitgliedern gewählt wird und die jeweilige Gewerkschaft im Betrieb repräsentiert. Ein gewerkschaftlicher Vertrauensmann oder eine gewerkschaftliche Vertrauensfrau arbeitet im Betrieb mit mehreren gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zusammen, die sich regelmäßig treffen und ihre Arbeit im Betrieb mit der Gewerkschaft abstimmen.