Vertrauensperson (Bundeswehr)

Eine Vertrauensperson ist in der deutschen Bundeswehr eine Vertretung der Soldaten nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) neben den Gremien der Vertrauenspersonen und den Personalvertretungen (§ 1 Abs. 1 SBG). Die Vertrauensperson soll zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen sowie zur Festigung des kameradschaftlichen Vertrauens innerhalb des Bereiches beitragen, für den sie gewählt ist. Sie und der Disziplinarvorgesetzte arbeiten im Interesse der Soldaten des Wahlbereiches und zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte mit dem Ziel der Verständigung eng zusammen (§ 19 Abs. 1 f. SBG).