Vertretungskörperschaft

Als Vertretungskörperschaft wird in Deutschland das allgemein gewählte Kollegialorgan einer Gebietskörperschaft bezeichnet. Es nimmt die grundgesetzliche Aufgabe der Volksvertretung in dieser Gebietskörperschaft wahr und bestimmt ihr wesentliches Handeln. Unterschieden wird zwischen Vertretungskörperschaften mit Gesetzgebungskompetenz (Parlamenten) sowie kommunalen Vertretungskörperschaften (umgangssprachlich Kommunalparlamenten), die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung agieren.

In Österreich lautet die Bezeichnung allgemeiner Vertretungskörper.

  1. Bundesministerium für Inneres Österreich: Wahlgrundsätze. Abgerufen am 14. Dezember 2024.