Vervielfältigungsrecht

Das Vervielfältigungsrecht ist im deutschen Urheberrecht das Recht, Vervielfältigungsstücke eines Werks herzustellen. Das Vervielfältigungsrecht gehört zu den ausschließlichen Rechten des Urhebers, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG).

  1. Vervielfältigungsrecht: Worauf müssen Sie bei Kopien achten? Urheberrecht.de, abgerufen am 1. August 2020.