Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Gerichte, die in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts, also der Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltung (Administrative) entscheiden.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Gerichte, die in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts, also der Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltung (Administrative) entscheiden.