Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist im öffentlichen Haushaltswesen ein auf Kameralistik beruhender Teil des von Bund, Ländern und Gemeinden aufzustellenden Haushaltsplanes und beinhaltet die durch die öffentliche Verwaltung ausgelösten Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Gebietskörperschaft. Pendant ist der Vermögenshaushalt.