Verwaltungsprozessrecht (Deutschland)

Als Verwaltungsprozessrecht wird in Deutschland ein Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit dem Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst. Es ist größtenteils in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt, die in fünf Teile gegliedert ist. Die VwGO stellt allerdings lediglich eine partielle Regelung dar. Soweit in ihr keine Bestimmungen getroffen sind, wird das Verfahren im Übrigen gemäß § 173 VwGO durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.