Verweisungsnorm
Verweisungsnormen sind Bestandteil des Internationalen Privatrechts. Sie definieren bei Rechtsfällen mit Bezug zu mehr als einem Staat (sog. Auslandsberührung), welche Rechtsordnung zur Beurteilung des Sachverhalts herangezogen werden muss, sie verweisen also auf die Rechtsordnung des einen oder anderen Staates. Häufig wird auch der Begriff Kollisionsnorm bzw. Kollisionsrecht verwendet.