Verwendungsfähigkeit

Die Verwendungsfähigkeit von Soldaten für die verschiedenen Verwendungsreihen bzw. für besondere Verwendungen bei der Bundeswehr wird erstmals im Rahmen der Musterung bzw. bei der Annahmeprüfung für Bewerber als Soldat auf Zeit bestimmt. Neben der Betrachtung des bisherigen Ausbildungsgangs und unter Berücksichtigung vorhandener Qualifikationen werden auch kognitive sowie praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten geprüft. Diese Bewertungskriterien werden im Laufe der Dienstzeit fortwährend überprüft und bestimmen maßgeblich die weiteren Verwendungen bzw. die diesbezügliche Nichteignung.