Viermächteabkommen über Berlin

Im Viermächteabkommen über Berlin (auch: Berlin-Abkommen), in der Deutschen Demokratischen Republik als Vierseitiges Abkommen bezeichnet, wurden zwischen den vier Besatzungsmächten, der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika, im Rahmen der beginnenden Entspannung im Ost-West-Konflikt die Grundlagen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt, zum Verhältnis des im Text stets Westsektoren Berlins genannten West-Berlins zur Bundesrepublik Deutschland sowie die Verbindungen dorthin festgelegt.

Das Abkommen unterzeichneten am 3. September 1971 im Amerikanischen Sektor Berlins im Gebäude des Alliierten Kontrollrates die Außenminister der vier Besatzungsmächte: Maurice Schumann für Frankreich, Andrej Gromyko für die Sowjetunion, Alec Douglas-Home für das Vereinigte Königreich und William Rogers für die Vereinigten Staaten. Es trat mit Unterzeichnung des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft und galt bis einschließlich 2. Oktober 1990.

  1. Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Auflage, Dietz, Bonn 2011; Volltext bei der Bundeszentrale für politische Bildung; gelegentlich jeweils auch in einem Wort oder mit Bindestrichen geschrieben.
  2. Siehe Denkschrift zum Zwei-plus-Vier-Vertrag, BT-Drs. 11/8024 vom 1. Oktober 1990, S. 24; vgl. hierzu Dieter Blumenwitz, Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. In: Festschrift für Peter Lerche, 1993, S. 385 ff.