Volksabstimmung über „Stuttgart 21“ in Baden-Württemberg 2011

Volksabstimmung
über „Stuttgart 21“
gültige Stimmen
19.8% (41.1%)
28.3% (58.9%)
0.2%
51.7%
Ja
Nein
ungültig
Stimmverzicht
Mehrheit der gültigen Stimmen
33.33 % Zustimmungsquorum
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Endgültiges Ergebnis der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz am 27. November 2011 (= Statistische Berichte Baden-Württemberg. B VII 4, Nr. 1/2011). 9. Dezember 2011, ZDB-ID 2643114-2 (statistischebibliothek.de [PDF]).

Die Volksabstimmung über „Stuttgart 21“ (amtlich: Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes) fand am 27. November 2011 in Baden-Württemberg statt. Gegenstand der Volksabstimmung war der Gesetzentwurf „S 21-Kündigungsgesetz“ der Landesregierung von Baden-Württemberg. Dieser sah die Rücknahme der Landesbeteiligung an der Projektfinanzierung des Bauprojekts „Stuttgart 21“ vor.

Das Referendum wurde notwendig, nachdem der Landtag von Baden-Württemberg die Vorlage abgelehnt hatte und die Landesregierung daraufhin von ihrem Recht nach Artikel 60 der Landesverfassung Gebrauch machte, das Gesetz dem Stimmvolk in einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Die Grün-rote Koalition des Kabinett Kretschmann hatte sich zuvor auf ein Scheitern des Gesetzentwurfs im Parlament verständigt, um ein Plebiszit herbeiführen zu können. Der Volksabstimmung waren über ein Jahrzehnt an sich stetig eskalierenden Protesten vorausgegangen.

Bei einer hohen Beteiligung von fast der Hälfte der Stimmberechtigten sprach sich eine klare Mehrheit von 58,9 % der gültigen Abstimmenden (das waren 28,3 % der Stimmberechtigten) gegen das Kündigungsgesetz und damit für die Fortführung der Landesfinanzierung des Projektes aus. Für die Kündigung stimmten hingegen nur 41,1 % der gültig Abstimmenden, das waren 19,8 % der Stimmberechtigten. Das hohe 33-%-Zustimmungsquorum war wegen der Mehrheit an „Nein“-Stimmen nicht ergebnisrelevant.

Die erst wenige Monate zuvor ins Amt gewählte grün-rote Landesregierung folgte dem Votum der Abstimmung und hielt an der Unterstützung des Landes für das Bauprojekt fest.