Volksanwaltschaft

Osterreich  Volksanwaltschaft
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Unabhängiges Organ der externen Kontrolle der Verwaltung
Gründung 1977
Hauptsitz Wien
Behörden­leitung Vorsitzende/r der Volksanwaltschaft
Haushaltsvolumen 13 Mio. EUR (2022)
Website volksanwaltschaft.gv.at

Die aus drei Mitgliedern bestehende Volksanwaltschaft in Österreich ist als parlamentarischer Ombudsrat zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein Hilfsorgan des Nationalrats und Bundesrats. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur Verfügung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft seit 2012 als Nationaler Präventionsmechanismus auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Die Volksanwaltschaft ist zugleich Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (I.O.I.), dem weltweit zahlreiche mit der Volksanwaltschaft vergleichbare Einrichtungen angehören.

Die Volksanwaltschaft auf Bundesebene wurde im Jahr 1977 probeweise eingeführt und im Jahr 1981 in der Bundesverfassung verankert.

Rund 10 Jahre bemühte sich die Volksanwaltschaft bei den Vereinten Nationen um einen A-Status. Da allerdings das dafür notwendige transparente und partizipatorische Auswahlverfahren gemäß den Pariser Prinzipien fehlt, blieb ihr dieser Status bis 2025 verwehrt.

  1. Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 5. März 2022 (Seite 15).
  2. Das Hohe Haus | Parlament Österreich. Abgerufen am 12. Juni 2025.
  3. Wolfgang Benedek: Befangene Kontrolleure, Kleine Zeitung, 09.04.2019, S. 8.
  4. Volksanwaltschaft erhält volle Anerkennung als Menschenrechtsinstitution. Abgerufen am 30. Mai 2025.