Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern 2010

Volksentscheid „Nichtraucherschutz“
zum Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“
gültige Stimmen
60.9% (61.0%)
39.0% (39.0%)
0.2%
Ja
Nein
ungültig
Mehrheit der gültigen Stimmen
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.): Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern am 4. Juli 2010. Endgültiges Ergebnis (= Statistische Berichte. B VII 4/2-2). Juli 2010, ZDB-ID 3061711-X, S. 3 (statistischebibliothek.de [PDF]).

Der Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern wurde am 4. Juli 2010 abgehalten. Ausgelöst wurde das Plebiszit durch das erfolgreiche Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“. Dieses zielte auf die Verschärfung des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz, GSG), indem ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie eingeführt werden sollte. Die Gesetzesvorlage erhielt im Volksentscheid 61 % Ja-Stimmen und wurde damit angenommen. Es entschied die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.

Gestartet wurde das Volksbegehren von der ÖDP, später wurde es auch von der SPD, den Grünen sowie zahlreichen gemeinnützigen Vereinen unterstützt. Für das Volksbegehren hatten sich zwischen 19. November und 2. Dezember 2009 13,9 % der Stimmberechtigten eingetragen. Der Landtag lehnte das Volksbegehren am 14. April 2010 ab, sodass es zum Volksentscheid über das begehrte Gesundheitsschutzgesetz kam.

Es war der fünfzehnte Volksentscheid in der Geschichte Bayerns, der vierzehnte nach der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich der fünfte Volksentscheid aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens.