Volkseinkommen
Das Volkseinkommen ist die Summe aller von Inländern innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem In- und Ausland erzielten Arbeitsentgelte sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen (vor Abzug von Ertragssteuern und Sozialabgaben).
Das Volkseinkommen entspricht dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten. Es unterscheidet sich vom Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen durch die Addition aller Subventionen sowie die Subtraktion aller Produktions- und Importabgaben. Die Produktions- und Importabgaben umfassen dabei die Gütersteuern, welche pro Einheit einer produzierten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind (z. B. Umsatzsteuer oder Verbrauchssteuern), sowie die sonstigen Produktionsabgaben, welche unabhängig von Menge oder Wert der produzierten Güter und Dienstleistung während des Produktionsprozesses zu entrichten sind (z. B. Grundsteuer).
Im Zwei-Sektoren-Modell werden die einfachen theoretischen Grundlagen und Zusammenhänge des Volkseinkommens dargestellt. Bei Investitionen der Unternehmen kann sich das Volkseinkommen erhöhen, wenn die entstehende Kapazitätsausweitung einen höheren Bedarf an Arbeitskräften mit sich zieht. Man spricht hierbei vom „Einkommenseffekt“.