Volksrat von Thüringen

Der Volksrat von Thüringen war das parlamentarische Organ der Gemeinschaft der thüringischen Einzelstaaten (Gemeinschaftsvertretung) vor der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920. Gemäß dem Artikel 9 des „Gemeinschaftsvertrags über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten“ vom 4. Januar 1920 übte der Volksrat die gesetzgebende Gewalt innerhalb der Gemeinschaft aus.