Volmer-Erlass

Bei dem Runderlass des Auswärtigen Amtes vom März 2000 (auch als Volmer-Erlass oder Fischer-Erlass bezeichnet) handelt es sich um einen angeblich vom damaligen Staatsminister im Auswärtigen Amt Ludger Volmer nach dem Plurez-Erlass vom 15. Oktober 1999 und nach einer Vorbereitungsrunde im November 1999 angestoßenen Runderlass zur Regelung des „Verfahrens zur Erteilung von Visa für die Einreise nach Deutschland“. Der „Volmer-Erlass“ verstieß laut EU-Kommission gegen das Schengener Abkommen. Laut eigener Aussage in einem Leserbrief wurde der „Volmer-Erlass“ allerdings „ohne das geringste Zutun“ von Ludger Volmer verfasst, als dieser „wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung zwei Monate lang arbeitsunfähig in der Klinik lag.“ Er ist auch Teil der Visa-Affäre.

  1. Visa-Affäre: EU-Kommission beanstandet Volmer-Erlass. In: Spiegel Online. 10. Mai 2005, abgerufen am 7. September 2015.
  2. Ludger Volmer: Briefe – Volmer-Erlass ohne Volmer – Nr. 30/2012, Schwerer Neustart für ehemalige grüne Parteichefs. In: Der Spiegel. Nr. 32, 2012 (online 6. August 2012). Zitat: „Der »Volmer-Erlass« wurde ohne das geringste Zutun meinerseits verfasst, als ich wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung zwei Monate lang arbeitsunfähig in der Klinik lag.“