Vordruck
Der Vordruck ist in Wirtschaft und Verwaltung ein Schriftstück, das als Druckerzeugnis oder Datei bereits wesentliche Merkmale einer Rechtshandlung vorgibt, aber zur Rechtswirksamkeit noch durch individuelle Beschriftung vervollständigt werden muss.
Das Wort Vordruck weist darauf hin, dass etwas bereits vorgedruckt, also als Druckerzeugnis oder Datei vorgefertigt ist, jedoch noch weiterer Ausfüllung bedarf. Vordrucke bestimmen den Alltag aller Wirtschaftssubjekte (Privathaushalte, Unternehmen, Behörden) und vereinfachen und beschleunigen durch Standardisierung den Rechts- und Geschäftsverkehr. Vordrucke kommen vor allem bei typisierten Massengeschäften vor, sie fördern eine beschleunigte Sachbearbeitung. Besteht Vordruckzwang, so kann dieser durch Gesetz angeordnet (beispielsweise beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gemäß § 703c ZPO) oder durch Vertrag vorgesehen sein (vor allem im Bank- oder Versicherungswesen).