Vorläufige Haushaltsführung
Als vorläufige Haushaltsführung (oder Nothaushaltsführung) bezeichnet man im Rahmen der Staatsfinanzen die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung.
Als vorläufige Haushaltsführung (oder Nothaushaltsführung) bezeichnet man im Rahmen der Staatsfinanzen die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung.