Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Die Vorratsdatenspeicherung (VDS; auch Mindestdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist) ist ein kriminalpolitisches Instrument in Deutschland. Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist abzugrenzen von der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die ebenfalls die Anonymität im Internet vermindert, aber eine Datenerhebung nur für die Zukunft ab Einsetzen der Überwachungsmaßnahme erlaubt. Außerdem erheben bei der TKÜ die Sicherheitsorgane selbst die Daten bei einem bestimmten Teilnehmer, während bei der Vorratsdatenspeicherung bereits von den Anbietern über den betreffenden Teilnehmer gespeicherte Daten den Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Die TKÜ erfasst vor allem Gesprächsinhalte durch Abhören oder das Mitlesen von E-Mails, während die Vorratsdatenspeicherung anhand der gespeicherten Verkehrs- und Standortdaten der Feststellung der Quelle und des Adressaten einer Nachricht dient.

  1. Volker Briegleb: Innenminister warnt vor rechtsfreiem Raum im Internet:
    „Wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf dem europäischen Polizeikongress befürwortet Wendt den Begriff „Mindestdatenspeicherung“. […] Auch Friedrich will lieber von Mindestdatenspeicherung sprechen: ‚Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.‘“, Heise online, 4. April 2011.
  2. Zeit Online