Vorwarneinrichtung
Die Vorwarneinrichtung dient der Sicherung von Arbeitsstellen an und auf der Straße. Sie informiert den Verkehrsteilnehmer frühzeitig über eine Gefahrenstelle und macht ihn auf eine geänderte Verkehrsführung aufmerksam. Nach § 43 StVO zählt die Vorwarneinrichtung zu den Warneinrichtungen.