Vorzeitige Wartezeiterfüllung
Die vorzeitige Wartezeiterfüllung ist eine zusätzliche gesetzliche Vorschrift in Ergänzung der Vorschriften über die Wartezeit aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht (hier: gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland). Die einschlägige Vorschrift ist der § 53 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Durch diese gesetzliche Grundlage kann ein Versicherter Leistungen bereits vor Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit erhalten. Damit besteht eine bessere soziale Absicherung für alle Versicherten und deren Hinterbliebenen in der Deutschen Rentenversicherung.