Währungsmonopol

Als Währungsmonopol bezeichnet man das gesetzliche Monopol auf die Emission einer Währung. Mit einer Monopolisierung wird ein Gesetzliches Zahlungsmittel geschaffen.

Emittent dieser Währung ist dabei heute in demokratischen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung im Regelfall eine Notenbank, der dieses Recht vom Staat übertragen wurde. Dabei bekommt diese meist auch das Recht zugestanden, die Geldmenge des gesetzlichen Zahlungsmittels entsprechend gesetzlicher Vorgaben eigenverantwortlich zu regulieren. Eine gesetzliche Ordnung hinsichtlich Gestaltung und Prägung von Münzen und Banknoten existiert unabhängig davon.