Waffenverbot
Als Waffenverbot werden Mitführverbote von Waffen bezeichnet, wobei unerheblich ist, ob diese einer Waffenbesitzkarte bzw. einem Waffenpass unterliegen. Die Verbote dienen der Verhinderung von Kriminalität und werden insbesondere in sozialen Brennpunkten mit erhöhter Kriminalitätsgefahr sowie in Bereichen eingeführt, in welchen sich eine Drogenszene etabliert hat.
Unabhängig von den hier behandelten generellen Waffenverboten kann ein individuelles Waffenverbot verhängt werden, dass einer Person auch den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen verbietet (z. B. wegen Straffälligkeit).