Wahlgleichheit
Die Wahlgleichheit ist eine Ausprägung des Gleichheitsprinzips, die dieses Prinzip auf das Wahlrecht anwendet.
Eine Gewichtung der Stimmen ist hiernach nicht zulässig. Auch das Recht, mehrfach abzustimmen, ist mit der Wahlgleichheit nicht vereinbar. Dies ist auch aus dem Englischen als „One person, one vote“ bekannt. Ungleich sind sowohl ein Klassenwahlrecht als auch ein Pluralwahlrecht: Bei einem Klassenwahlrecht werden die Wähler in verschiedene Klassen eingeteilt, beispielsweise so, dass die Klassen jeweils gleich viele Abgeordnete entsenden, in den Klassen aber unterschiedlich viele Wähler abstimmen. Die Stimmen der Wähler in unterschiedlichen Klassen haben dann unterschiedliches Gewicht. Beim Pluralwahlrecht erhalten manche Wähler mehr Stimmen als andere Wähler.