Waldheimer Prozesse
Die Waldheimer Prozesse fanden im Zeitraum vom 21. April bis zum 29. Juni 1950 im Zuchthaus der sächsischen Kleinstadt Waldheim in der DDR statt. Mehrere Strafkammern des Landgerichts Chemnitz verhandelten dort gegen 3442 vom sowjetischen Innenministerium (MWD) überstellte Personen, denen Kriegs- bzw. nationalsozialistische Verbrechen vorgeworfen wurden. 3324 Angeklagte, von denen viele nachweislich schwer belastet waren, wurden verurteilt (72 Personen nicht verhandlungsfähig, 43 während der Prozesse gestorben), überwiegend (1901 Personen) zu Freiheitsstrafen von 15 bis 25 Jahren, 146 Personen zu lebenslänglich, nur 5 zu bis zu vier Jahren; 33 Personen wurden zum Tode verurteilt. In 1327 Fällen waren behauptete Verbrechen gegen die Menschlichkeit Grund der Urteile. Die Waldheimer Prozesse wurden wegen ihres Zustandekommens und ihrer Abläufe zu einem Inbegriff mangelnder Rechtsstaatlichkeit.
- ↑ Zahlen im Folgenden nach Klonowsky/von Flocken (1993), S. 205–213, und zuverlässiger Otto (1998), S. 547 ff., auf der Basis des Abschlussberichts der Deutschen Volkspolizei.