Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist eine wichtige, unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung einer Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts. Das ergibt sich aus § 32 Abs. 2 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG), wonach eine Markenanmeldung (unter anderem) "ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen" enthalten muss, "für die die Eintragung beantragt wird".