Warnschussarrest

Als Warnschussarrest wird in Deutschland ein maximal vier Wochen langer Jugendarrest bezeichnet, der vom Jugendgericht als Ergänzung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass eine Bewährungsstrafe allein dem straffälligen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden das Unrecht seines Verhaltens nicht deutlich genug vor Augen führen würde.