Wartezeit (Private Versicherung)
Wartezeiten finden in den privaten Versicherungszweigen überall dort Anwendung, wo für die Gesellschaften durch verstecke Gefahrumstände (zum Beispiel durch fehlende medizinische Dokumentationen wie Atteste oder Behandlungsunterlagen) ein verdecktes Leistungsrisiko entstehen kann.
Grundsätzlich umfasst die Wartezeit eine festgelegte Zeitspanne zwischen dem eigentlichen vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung (durch die Annahmeerklärung der Gesellschaft oder das Datum des Versicherungsscheins) und dem ersten Tag, ab dem der Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann. Dieser Leistungsverzicht finden unter anderem Anwendung in:
- der privaten Krankheitskostenversicherung
- der Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Teilbereichen der Rechtsschutzversicherung
- Teilbereichen der Lebensversicherung
- Tierkranken-/OP-Kostenversicherung.